Job-Übersicht
Wichtigste Informationen
- Telefonnummer 03591 / 201 330
- Einsatzort(e) Bautzen
- LOCAL.POINT - Job- und Karrierezentrum 02625 Bautzen - Sachsen
Der Allgemeine Integrationskurs gliedert sich in zwei zentrale Bereiche: den Sprachkurs und den Orientierungskurs. Der Sprachkurs vermittelt dir die Grundlagen der deutschen Sprache, um dir den Alltag und die gesellschaftliche Teilhabe zu erleichtern. Ziel ist es, die Deutschkenntnisse bis zum Niveau B1 (GER) zu erreichen. Im Orientierungskurs lernst du wichtige Informationen über die Rechtsordnung, Geschichte und Kultur Deutschlands kennen, um ein tieferes Verständnis für das Leben in Deutschland zu entwickeln.
Inhalte:
- Deutschland
- Sprachziel ist B1 durch die Prüfung DTZ A2/B1
- Wortschatz zum Sprechen und Schreiben im Alltag. Inhaltliche Themen sind u. a.: Einkaufen, Wohnen, Gesundheit, Arbeit und Ausbildung, Betreuung und Erziehung von Kindern, Freizeit und soziale Kontakte, Mobilität und Medien
Zielgruppe:
- Spätaussiedler und neu zugewanderte Menschen mit dauerhaftem Aufenthaltsstatus
- Ausländer, die bereits länger in Deutschland leben, sowie EU-Bürger und besonders integrationsbedürftige Deutsche (auf Antrag und je nach Verfügbarkeit von Kursplätzen)
- Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive
- Geduldete mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 60a Abs. 2 Satz 3 AufenthG und Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 AufenthG
- Seit dem 01.08.2019: arbeitsmarktnahe Asylbewerber, die vor dem 01.08.2019 nach Deutschland eingereist sind
Ziele:
Orientierungskurs (100 UE)
- Die Teilnehmer erhalten wichtige Kenntnisse über die Rechtsordnung, Geschichte und Kultur Deutschlands
- Es werden grundlegende Informationen vermittelt, die es ermöglichen, sich besser in die deutsche Gesellschaft zu integrieren und ein besseres Verständnis für das Leben in Deutschland zu entwickeln
Sprachkurs (600 UE)
Weiter Informationen:
Reguläre Dauer: 700 UE
Zeitmodel: Vollzeit
Zertifikat: DTZ-Zertifikat Leben in Deutschland
Kursform: Präsenz
Kursgebühr: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) – Ausnahme sind Beschäftigte. Sie müssen einen Kostenbeitrag i. H. v. 50 % des Kostenerstattungssatzes leisten.